Parteien haben den verfassungsrechtlichen Auftrag, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken, um Ihre Stimme sein zu können. Neben der vielfältigen politischen und moralischen Unterstützung, die wir seit Jahren erfahren dürfen, sind wir zur Umsetzung unserer Parteiarbeit auch auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Wir sind auf dem richtigen Weg. Jetzt muss der eingeschlagene Kurs für mehr Wachstum und Arbeit beibehalten werden.
Geben Sie bitte bei Spenden auf unser Bankkonto immer Ihre Adresse im Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.
Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Kreisgeschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.
Wir danken von Herzen für Ihre Unterstützung!
Steuerliche Vorteile Ihrer Spende
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 6.600,– €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 13.200,– € jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.300,– € / 6.600,– € nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 3.300,– € / 6.600,– € werden nach § 10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt.
Veröffentlichungspflichten nach Parteiengesetz und DSGVO
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unserer Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und verarbeiten wir gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d der Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten. Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht.